Bauherreninformation Hausanschlussraum & Anschlusseinrichtungen

⚠️ Wichtiger Hinweis für Bauherren, Architekten und Fertighausfirmen: Wird die Hausanschlusswand oder der Hausanschlussraum fehlerhaft bzw. abweichend von den technischen Standards vorbereitet, sind unsere Netztechniker aus Gründen des Arbeitsschutzes verpflichtet, die Netzeinführung und die Zählermontage bis zur Mängelbehebung abzulehnen!

Wenn Sie einen Hausanschluss planen, ist es essenziell, auch den Hausanschlussraum bzw. die Anschlusseinrichtungen sorgfältig zu gestalten. Damit wir Ihr Gebäude sicher und termingerecht an das Strom-, Gas- und Wassernetz anschließen können, müssen die baulichen und technischen Voraussetzungen vor Ort stimmen. Die Planung und Ausführung muss zwingend den gesetzlichen Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der DIN 18012, der VDE-AR-N 4100 sowie den geltenden TAB (z. B. TAB BW) entsprechen.

1. Arten der Unterbringung nach DIN 18012

Je nach Gebäudegröße und Nutzungseinheiten (NE) sind folgende Unterbringungsarten vorgesehen:

  • Hausanschlussraum (DIN 18012-5.5.2): Vorgesehen bei mehr als 5 Nutzungseinheiten; bei weniger Einheiten sinngemäß anwendbar. Begehbarer, abschließbarer Raum zur geordneten Aufnahme aller Versorgungsleitungen.
  • Hausanschlusswand (DIN 18012-5.5.3): Vorgesehen bei bis zu 5 Nutzungseinheiten an einem eigens dafür freigehaltenen Wandabschnitt in einem geeigneten Raum.
  • Hausanschlussnische (DIN 18012-5.5.4): Ausschließlich geeignet bei nicht unterkellerten Einfamilienhäusern. Sie ist so nah wie möglich an der Außenwand anzuordnen; eine Überbauung ist in diesem Bereich zulässig.
  • Sonderformen (nach Absprache): Hausanschluss in Aufputzgehäusen an der Außenwand, Hausanschlusssäulen oder Zähleranschlusssäulen. Hinweis: Für nicht ständig bewohnte Objekte (z. B. Ferienhäuser, Bootshäuser, Kleingartenanlagen) sind Anschlusseinrichtungen grundsätzlich außerhalb des Gebäudes zu errichten.

2. Allgemeine Zugänglichkeit und Betretungsrechte (§ 21 NAV / TAB)

  • Zugang jederzeit möglich: Der Zugang zum Hausanschlussraum bzw. zum Raum mit Hausanschlusswand muss durch allgemein zugängliche Bereiche oder von außen jederzeit gewährleistet sein (DIN 18012-5.5.2.1).
  • Zutritt für Nutzer: Alle Anschlussnutzer müssen zwingend Zutritt zum Hausanschlussraum haben (TAB).
  • Zutritt für den Netzbetreiber: Dem Netzbetreiber ist gemäß § 21 NAV uneingeschränkter Zutritt zum Netzanschluss zu gewähren.
  • Dauerhafte Zugänglichkeit: Die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit darf auch nachträglich nicht durch bauseitige Maßnahmen (z. B. Verbauungen, feste Regale) eingeschränkt werden.

3. Bauliche Mindestanforderungen an den Hausanschlussraum

  • Raummaße: Mindestens 1,80 m bis 2,00 m Breite, 2,00 m Länge und eine durchgehende lichte Höhe von mindestens 2,00 m bis 2,10 m. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der Platzbedarf entsprechend.
  • Lage: An einer straßenseitigen Gebäudeaußenwand gelegen. Kein Durchgangsraum zu weiteren Wohnräumen.
  • Zugangstür: Abschließbare Tür nach DIN 18100 mit einer Mindestbreite von 875 mm und einer Mindesthöhe von 2000 mm.
  • Wandbeschaffenheit & Brandschutz: Wände müssen eben, tragfähig und mindestens 60 mm dick sein (DIN 18012-5.5.1). Raumumschließende Wände und Decken müssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F30 (nach DIN 4102-2) entsprechen.
  • Untergrund für HAK & Kabel: Hausanschlusskästen und netzseitige Zuleitungskabel müssen auf nichtbrennbaren und lichtbogenfesten Baustoffen montiert werden. Bei brennbaren Wänden ist eine lichtbogenfeste Unterlage (z. B. 20 mm dicke Fiber-Silikatplatte nach VDE-AR-N 4100 5.2.2) erforderlich, die allseitig mindestens 150 mm übersteht. Das Stromkabel darf grundsätzlich nicht durch brennbare Wände geführt werden (andernfalls ist eine Außenanschlusssäule erforderlich).
  • Raumklima & Belüftung: Trocken, frostfrei, gut belüftet und beleuchtet. Die Raumtemperatur darf 30 °C nicht überschreiten.

4. Die Hauseinführung (Mehrsparte) und Spartenbelegung

Bei nicht unterkellerten Gebäuden erfolgt die Zuleitung über eine Mehrspartenfußbodenhauseinführung (MSH).

  • Belegungsplan: Das Formular zur Spartenbelegung ist zwingend auszufüllen. Hier wird festgelegt, ob eine Wunschbelegung durch den Kunden erfolgt oder die Stadtwerke Weinheim GmbH die Belegung bestimmt.
  • Rohaufbaumaß: Bei Fußbodenhauseinführungen ist das genaue Maß des Rohfußbodenaufbaus zwingend anzugeben.
  • Reservierter Korridor: Die Wandfläche oberhalb des Stromauslasses ist exklusiv für die Betriebsmittel des Netzbetreibers (HAK) reserviert. Eine Überbauung durch bauseitige Zählerschränke oder Wechselrichter ist unzulässig.

5. Übergabepunkte der Gewerke (max. 2 m von der Einführung)

Die Übergabepunkte aller Sparten dürfen maximal 2,00 m von der Hauseinführung entfernt liegen:

  • Strom (HAK): Installation im Gebäude oder Übergabeschrank. Der HAK darf sich niemals unter einem Fenster oder unter Wasserleitungen befinden. Der Zählerschrank ist in unmittelbarer Nähe des HAK bzw. der Hauseinführung zu setzen.
  • Erdgas (HAE): Die Hauptsperreinrichtung darf nicht unter einem Fenster montiert werden.
  • Trinkwasser: Hauptabsperrarmatur vor dem Wasserzählerbügel im Gebäude, Anschlussschrank oder Außenschacht.

6. Technische Skizze: Platzierung und Abstände

Das folgende Schema verdeutlicht die strikte Trennung zwischen Netzeinspeisung (unten) und Kundenanlage (oben) sowie die einzuhaltenden Abstände:

====================================================================================
              FREIZUHALTENDE LICHTE RAUMHÖHE: MINDESTENS 2,00 M - 2,10 M
====================================================================================
     +--------------------------------------------------------------+
     |                                                              |
1,80m |                  KUNDEN-ZÄHLERSCHRANK                        | [Zählermitte:
     |   (Mitte der Zählerplätze zwingend zwischen 0,80m - 1,80m)   |  0,80m bis
     |                                                              |  1,80m]
     +--------------------------------------------------------------+
     |  ANLAGENSEITIGER ANSCHLUSSRAUM (AAR)                         |
1,10m +==============================================================+
     |  NETZSEITIGER ANSCHLUSSRAUM (NAR)                            |
0,90m +--------------------------------------------------------------+
     |                                                              |
     |     <---  30 cm SICHERHEITSABSTAND (ALLSEITIG FREI)  --->    |
     |                                                              |
     |                 +--------------------------+                 |
     |                 |                          |                 |
     |    <-- 30cm --> |   HAUSANSCHLUSSKASTEN    | <-- 30cm -->    | [HAK-Unterkante:
     |     Sicher-     |          (HAK)           |  Sicher-        |  ca. 0,30m bis
     |      heit       |                          |   heit          |  1,00m]
     |                 +--------------------------+                 |
     |                              ^                               |
0,50m |                              | [Zulässigen Kabel-            |
     |                              |  Biegeradius beachten!]       |
     |                              |                               |
0,30m |                      STROM-ERDKABEL                          |
     |                              |                               |
======+==============================V===============================+==============
0,00m              MEHRSPARTEN-FUSSBODENHAUSEINFÜHRUNG (MSH)          [Fertig-Fußboden]
====================================================================================
     |<------------------- ARBEITSBEREICH: MINDESTENS 1,00 M BREITE ---------------->|
     |<------------------- RÜCKENFREIHEIT: MINDESTENS 1,20 M TIEFE ----------------->|

Hausanschlussraum-Schema.png

Grafik: Prinzipdarstellung der Abstände und Zonen nach DIN 18012 und VDE-AR-N 4100. Beispiel mit Fußbodenhauseinführung.

7. Freiräume, Sicherheitsabstände & Arbeitsschutz

  • Sicherheitsabstand (allseitig): Um den HAK herum ist eine Schutzzone von allseitig mindestens 30 cm frei von fremden Gewerken, Rohren oder Leitungen zu halten.
  • Abstand zu Wasser/Gas: Elektroanlagen dürfen niemals direkt über/unter wasser- oder gasführenden Leitungen liegen (seitlicher Mindestabstand: 30 cm).
  • Kabel-Biegeradius: Unterhalb des HAK sind 30 cm bis 50 cm Freiraum für die Einführung des Erdkabels unter Beachtung des Biegeradius einzuhalten.
  • Arbeits- und Bedienbereich: Vor der 30 cm tiefen Anschlusszone muss für Wartungsarbeiten dauerhaft ein Freiraum von mindestens 1,20 m Tiefe (Rückenfreiheit) und 1,00 m Breite über die gesamte Raumhöhe frei bleiben.

8. Zählerplatz-Einbauhöhen (nach VDE-AR-N 4100)

  • Zählermitte: Die Mitte der Zählerplätze (Messeinrichtungen) muss zwischen 0,80 m und 1,80 m über dem fertigen Fußboden liegen.

Empfehlung: Stimmen Sie die Raum- und Wandplanung frühzeitig mit Ihrem Architekten, Elektroinstallateur und den Stadtwerken ab, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden.

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